Bestattungsunternehmen müssen nach einer jüngsten Gerichtsentscheidung nun Gebühren an die Sacem (Société des auteurs, compositeurs et éditeurs de musique) für das Abspielen von Musik bei Beerdigungen zahlen. Ein Fall, der Fragen über den Umgang mit Urheberrechten in dem heiklen Kontext von Beerdigungen aufwirft und die Branche dazu veranlasst, ihre Praktiken zu überdenken.