Ah, Paris, seine Sehenswürdigkeiten, seine Geschäfte ... und seine Steuerbefreiung! Ja, liebe Touristen, dank derBefreiung von der Mehrwertsteuer können Sie bei Ihren Einkäufen in Frankreich sparen. Aber wie können Sie davon profitieren? Wir erklären Ihnen alles!
Um wählbar zu sein, muss man :
Ihre Einkäufe müssen :
Es gibt keine Höchstmenge an Artikeln, die Sie kaufen können, allerdings sind einige Artikel wie Tabakwaren, Waffen, Kulturgüter, Erdölprodukte und Privatfahrzeuge davon ausgenommen. Halten Sie Ausschau nach Geschäften mit dem Aufkleber "Elektronische Steuerbefreiung", um sich das Leben leichter zu machen.
Vor dem Verlassen Frankreichs, genauer gesagt vor der Gepäckaufgabe, muss der Käufer ein Zollvisum erhalten, indem er den Strichcode seines Ausfuhrverkaufsscheins an einem PABLO-Automaten (zu finden in internationalen Flughäfen, Häfen, Grenzbahnhöfen, ...) einscannt. Zusätzlich zu seinem Bordereau muss er seinen Reisepass, die gekauften Waren und sein Beförderungsticket mitbringen.
Nach der Bestätigung wird der Händler über seine Abreise informiert und erstattet ihm die Umsatzsteuer umgehend zurück. Der Käufer kann die Erstattung auch in bar bei der nächstgelegenen Erstattungsstelle abholen.
Beachten Sie außerdem, dass die Waren die EU innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf verlassen müssen.
Auf die Plätze, fertig, shoppen!
Weitere Informationen
Berater sind montags bis freitags von 8:30 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen) unter 0 800 94 40 40 erreichbar.