Tourismus: Wie erhalten Sie die Steuerbefreiung für Ihre Einkäufe? Gebrauchsanweisung

Von Audrey de Sortiraparis · Veröffentlicht am 25. Juli 2024 um 09:40
Touristen in Frankreich können eine oft verkannte Möglichkeit nutzen: die Steuerbefreiung (détaxe). Dieser Mechanismus ermöglicht es, bei Einkäufen durch die Befreiung von der Mehrwertsteuer zu sparen. Aber wie genau kann man davon profitieren? Folgen Sie dem Leitfaden!

Ah, Paris, seine Sehenswürdigkeiten, seine Geschäfte ... und seine Steuerbefreiung! Ja, liebe Touristen, dank derBefreiung von der Mehrwertsteuer können Sie bei Ihren Einkäufen in Frankreich sparen. Aber wie können Sie davon profitieren? Wir erklären Ihnen alles!

Wer kann von der Steuerbefreiung profitieren?

Um wählbar zu sein, muss man :

  • IhrenWohnsitz außerhalb der Europäischen Union oder in einem Drittstaat haben (Französisch-Polynesien, Neukaledonien, Wallis und Futuna, Saint-Pierre und Miquelon, Französische Süd- und Arktisgebiete, Saint-Martin und Saint-Barthélémy sowie Andorra, San Marino und der Vatikan).
    Dagegen gilt die Steuerbefreiung nicht für Einwohner von Guadeloupe, Guyana, Martinique, Mayotte, La Réunion und Monaco sowie u. a. auch nicht für Mitarbeiter von Transportunternehmen.
  • Mindestens 16 Jahre alt sein
  • Weniger als 6 Monate in Frankreich auf der Durchreise sein

Welche Produkte sind betroffen?

Ihre Einkäufe müssen :

  • In Ihrem persönlichen Gepäck transportiert werden
  • Nicht für den Wiederverkauf bestimmt sein
  • Sie dürfen nicht mehr als 100€ betragen und müssen innerhalb von maximal drei Tagen im selben Laden oder in derselben Ladengruppe ausgegeben werden.

Es gibt keine Höchstmenge an Artikeln, die Sie kaufen können, allerdings sind einige Artikel wie Tabakwaren, Waffen, Kulturgüter, Erdölprodukte und Privatfahrzeuge davon ausgenommen. Halten Sie Ausschau nach Geschäften mit dem Aufkleber "Elektronische Steuerbefreiung", um sich das Leben leichter zu machen.

Das Verfahren bei der Ausreise

Vor dem Verlassen Frankreichs, genauer gesagt vor der Gepäckaufgabe, muss der Käufer ein Zollvisum erhalten, indem er den Strichcode seines Ausfuhrverkaufsscheins an einem PABLO-Automaten (zu finden in internationalen Flughäfen, Häfen, Grenzbahnhöfen, ...) einscannt. Zusätzlich zu seinem Bordereau muss er seinen Reisepass, die gekauften Waren und sein Beförderungsticket mitbringen.

Nach der Bestätigung wird der Händler über seine Abreise informiert und erstattet ihm die Umsatzsteuer umgehend zurück. Der Käufer kann die Erstattung auch in bar bei der nächstgelegenen Erstattungsstelle abholen.

Beachten Sie außerdem, dass die Waren die EU innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf verlassen müssen.

Auf die Plätze, fertig, shoppen!

Praktische Informationen

Weitere Informationen
Berater sind montags bis freitags von 8:30 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen) unter 0 800 94 40 40 erreichbar.

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