Ein Monat folgt auf den nächsten und gleicht sich nicht: In den nächsten Tagen werden in Frankreich voraussichtlich mehrere Änderungen vorgenommen. Praktisches Leben, Beihilfen, Verwaltung, Umweltstandards... Regelmäßig ändern sich neue Regeln oder tauchen auf. Um zu erfahren, welche Änderungen ab dem 1. August 2023 geplant sind, müssen Sie hier entlang!
Eltern mit geringem Einkommen sollen ab diesem 1. August die Schulanfangszulage (allocation de rentrée scolaire) erhalten. Diese Unterstützung ermöglicht es den Familien, die Materialien, Kleidung oder Ausrüstung zu kaufen, die die Kinder für das neue Schuljahr benötigen. Der Staat zahlt 398,09 € für Kinder von6 bis 10 Jahren, 420,06 € für Jugendliche von 11 bis 14 Jahren und 434,60 € für die älteren Kinder von 15 bis 18 Jahren.
Schulanfangszulage 2024: Wann erfolgt die erste Auszahlung?
Dies ist eine Ankündigung, auf die viele Familien mit Ungeduld warten! An welchem Datum wird die Schulanfangszulage 2024 ausgezahlt? Wir sagen Ihnen alles. [Mehr lesen]
Ab dem 1. August ist eine Erhöhung der Strompreise um 10% geplant. Diese Erhöhung betrifft Haushalte, aber auch kleine Geschäfte und Handwerker. Sie ist der erste Schritt zum schrittweisen Ende des Preisschilds, der Ende 2021 eingeführt wurde, um die Inflation zu bekämpfen. Das vollständige Ende dieses Schildes ist für Ende 2024 geplant.
Diese Maßnahme wird als umweltfreundliche Maßnahme dargestellt, um die Abfallproduktion zu reduzieren. Kassenzettel werden nicht mehr automatisch nach jedem Einkauf ausgedruckt. Es ist jedoch weiterhin möglich, ihn anzufordern. In einigen Szenarien wird der Kassenbon weiterhin automatisch ausgedruckt, z. B. in Restaurants, Hotels, bei Einkäufen mit Garantie (z. B. bei Haushaltsgeräten), bei einer Stornierung des Zahlungsvorgangs oder bei einer Dienstleistung, die mit mehr als 25 Euro berechnet wird.
Ende des Papierkassenbons: Umsetzung in die Praxis steht bevor!
Der Kassenzettel, der nach jedem Einkauf in einem Geschäft automatisch ausgedruckt wird, sollte in Frankreich ab dem 1. Januar 2023 verboten werden, doch die Maßnahme wurde mehrfach verschoben. Die Regierung beschloss schließlich, das Datum des Inkrafttretens ein drittes Mal auf den 1. August 2023 zu verschieben. [Mehr lesen]
Die Zinssätze für Sparbücher werden neu berechnet. Der Zinssatz des Volkssparbuchs steigt von 6,1% auf 6%. Der Zinssatz des Sparbuchs A hingegen stagniert bei 3%, obwohl er auf 4,1% hätte angehoben werden müssen. Bruno Le Maire versichert, dass durch diese Blockade teurere Kreditzinsen für Privatpersonen vermieden werden können.