Dies ist eine Nachricht, die in Zeiten der Inflation zum Träumen anregen kann, und vielleicht wurde deshalb so viel darüber berichtet. Dennoch stellt die CAF klar, dass im April keine Sonderbeihilfe gezahlt wird, wie man in verschiedenen Medien lesen kann. CNEWS, Midi Libre, Var Matin oder auch Le Bonbon, es sind viele, die für eine Sonderbeihilfe von586€ werben, dieim April an 4,6 Millionen Personen ausgezahlt wird, um der Inflation entgegen zuwirken.
Die Kindergeldkasse musste die Situation in einem Artikel auf ihrer Website klarstellen. "In den letzten Wochenwurde keine neue Hilfe oder Prämie der Caf angekündigt, was diese Artikel legitimiert, die sich auf falsche oder sehr einseitige Situationen stützen", heißt es dort.
In Wirklichkeit handelt es sich bei den 586€, die überall erwähnt werden, um den Höchstbetrag der Aktivitätsprämie, einer Beihilfe, die nichts Außergewöhnliches ist, da sie seit 2016 jeden Monat ausgezahlt wird. Die 4,6 Millionen Betroffenen sind eben die Empfänger dieser Hilfe, aber nicht alle erhalten den versprochenen Betrag. Der durchschnittliche Betrag der Aktivitätsprämie beläuft sich auf etwa 170€. Um diese Hilfe zu erhalten, muss man über 18 Jahre alt sein, seit mindestens drei Monaten einen festen Arbeitsplatz in Frankreich haben und ein kleines Gehalt beziehen.
Die CAF warnte auch vor Phishing-Versuchen, sowohl per E-Mail als auch per SMS. Zur Erinnerung: Wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel haben, teilen Sie niemals jemandem Ihr Passwort mit und gehen Sie auf die Website der CAF, um den genauen Betrag Ihres Anspruchs zu erfahren.