Vor Ende Juli 2024 wird Frankreich seine neuen Abgeordneten gewählt haben. Zuvor müssen sie jedoch gewählt werden: Dazu sind die Franzosen aufgefordert, am 30. Juni und 7. Juli 2024 zur Wahl zu gehen.
Die Franzosen müssen also nur noch denjenigen auswählen, den sie wählen möchten, und ihren Stimmzettel in die Wahlurne werfen. Dies ist jedoch nicht für jeden möglich. Arbeit, Reisen, Krankheit, inkompatible Zeitpläne, ein zu weit vom Wohnort entferntes Wahllokal... Es gibt viele Gründe, die einen Wähler daran hindern können, sein Wahllokal aufzusuchen. Um dieses Problem zu beheben, gibt es eine Lösung: die Stimmabgabe per Vollmacht.
Dieses System ist sehr einfach: Es ermöglicht uns, einen Wähler auszuwählen, der am Wahltag an unserer Stelle wählen wird. Diese Vollmacht kann jederzeit vor dem Wahltag erteilt werden. Allerdings ist es " bei einer verspäteten Beantragung aufgrund der Fristen für die Übermittlung und Berücksichtigung Ihrer Vollmacht durch das Bürgermeisteramt möglich, dass Ihr Bevollmächtigter nicht an Ihrer Stelle abstimmen kann ", heißt es auf der Website des Innenministeriums. Mit anderen Worten: Obwohl es keine gesetzliche Frist gibt, muss dieses offizielle Dokument so rechtzeitig erstellt werden, dass die Verwaltung es berücksichtigen kann.
Konkret heißt das, dass Sie für Ihre Vollmacht lediglich das Online-Formular ausfüllen und es dann " durch eine physische Vorsprache beieiner Polizeidienststelle, einer Gendarmeriebrigade oder einem Konsulat innerhalb von zwei Monaten bestätigen lassen" müssen.Vor Ort müssen Sie Ihre Registrierungsreferenz "Maprocuration" und einen Identitätsnachweis vorlegen."
Sie können auch direkt zu einer der oben genannten Stellen gehen und ein Papierformular ausfüllen. Achtung: Um dieses Dokument auszufüllen, benötigen Sie die nationale Wählernummer der Person, der Sie eine Vollmacht erteilen (auch "Bevollmächtigter" genannt). Diese Nummer ist auf der Wahlkarte vermerkt.
Das Innenministerium weist außerdem darauf hin, dass Sie Ihre Vollmacht jederzeit widerrufen können (durch Ausfüllen eines Formulars in der Gendarmerie, auf dem Polizeiposten usw.). Sie können sich sogar dafür entscheiden, zur Wahl zu gehen, auch wenn Sie Ihre Vollmacht abgegeben haben, vorausgesetzt, Ihr Bevollmächtigter hat nicht bereits in Ihrem Namen abgestimmt.
Beachten Sie, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, die den Bevollmächtigten dazu zwingt, Ihre Wahlanweisungen zu befolgen. Wählen Sie daher eine Person Ihres Vertrauens, von der Sie sicher sind, dass sie bei dieser Wahl zur Wahl gehen wird!
Termine und Öffnungszeiten
Von 30. Juni 2024 bis 7. Juli 2024