Steuern 2025: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um den Steuerfreibetrag für Senioren und Invaliden in Anspruch nehmen zu können?

Von My de Sortiraparis · Fotos von My de Sortiraparis · Veröffentlicht am 28. Februar 2025 um 16:40
Gute Nachrichten für ältere und behinderte Steuerzahler: Der ihnen vorbehaltene Steuerfreibetrag wurde 2025 angehoben. Um ihn in Anspruch nehmen zu können, darf das Gesamtnettoeinkommen 28 170 € nicht übersteigen. Die Beträge für diesen Steuervorteil wurden entsprechend der Inflation um 1,8 % angehoben.

Sind Sie berechtigt, den Steuerfreibetrag für Senioren und Invaliden in Anspruch zu nehmen? DerSteuerfreibetrag für Personen über 65 Jahre und Invaliden wurde für das Jahr 2025 neu festgesetzt. Die neuen Beträge sowie die Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um sie in Anspruch nehmen zu können, stehen nun fest. Hier erfahren Sie, ob und unter welchen Bedingungen Sie davon profitieren können.

Wer kann im Jahr 2025 von der Steuervergünstigung profitieren?

Der Steuerfreibetrag ist für Personen über 65 Jahre und bestimmte behinderte Personen bestimmt. Um 2025 anspruchsberechtigt zu sein, muss man am 31. Dezember 2024 das 65. Lebensjahr vollendet haben. Bei einer gemeinsamen Veranlagung genügt es, wenn nur einer der Ehepartner diese Bedingung erfüllt, damit der Freibetrag angewendet werden kann.

Invalide Personen müssen ihrerseits eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Inhaber eines Behindertenausweises mit einer Behinderung von mindestens 80 %.
  • Empfänger einer Invaliditätsrente mit einer Erwerbsunfähigkeit von mindestens 40 %.
  • Opfer eines Arbeitsunfalls mit einer Behinderung von mindestens 40 %.

Wie hoch sind die Steuerfreibeträge?

Die Höhe des Steuerfreibetrags hängt vom Gesamtnettoeinkommen des Haushalts ab :

  • Gesamtnettoeinkommen unter 17.510 €:
    • 2.795 € für eine alleinstehende Person
    • 5.590 € für ein Paar, von dem beide Mitglieder förderfähig sind

  • Gesamtnettoeinkommen zwischen 17.510 € und 28.170 €:
    • 1 398 € für eine alleinstehende Person
    • 2 796 € für ein Paar, bei dem beide Mitglieder anspruchsberechtigt sind

  • Gesamtnettoeinkommen über 28 170 €: Kein Steuerfreibetrag anwendbar

Eine automatische Anwendung des Abschlags

Die Steuerzahler müssen nichts unternehmen, um diesen Steuervorteil zu nutzen. DieSteuerverwaltung wendet den Freibetrag bei der Berechnung der Einkommensteuerautomatisch an. Diese Maßnahme betrifft die Steuererklärung für 2025, die sich auf das im Jahr 2024 erzielte Einkommen bezieht.

Eine jährliche Aufwertung

Wie jedes Jahr wurden die Einkommensgrenzen und die Freibeträge an die Inflation angepasst. Für 2025 beträgt der Anstieg 1,8 %. Zum Beispiel betrug der Freibetrag für ein Einkommen unter 17.200 € im Jahr 2024 2.746 €. Er steigt also im Jahr 2025 auf 2.795 €.

Diese Maßnahme stellt einen steuerlichen Anschub für ältere Steuerzahler und Behinderte dar, der es ihnen ermöglicht, ihre Steuerbemessungsgrundlage und damit die Höhe ihrer Einkommensteuer zu senken.

Praktische Informationen

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