Sind Sie berechtigt, den Steuerfreibetrag für Senioren und Invaliden in Anspruch zu nehmen? DerSteuerfreibetrag für Personen über 65 Jahre und Invaliden wurde für das Jahr 2025 neu festgesetzt. Die neuen Beträge sowie die Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um sie in Anspruch nehmen zu können, stehen nun fest. Hier erfahren Sie, ob und unter welchen Bedingungen Sie davon profitieren können.
Der Steuerfreibetrag ist für Personen über 65 Jahre und bestimmte behinderte Personen bestimmt. Um 2025 anspruchsberechtigt zu sein, muss man am 31. Dezember 2024 das 65. Lebensjahr vollendet haben. Bei einer gemeinsamen Veranlagung genügt es, wenn nur einer der Ehepartner diese Bedingung erfüllt, damit der Freibetrag angewendet werden kann.
Invalide Personen müssen ihrerseits eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Die Höhe des Steuerfreibetrags hängt vom Gesamtnettoeinkommen des Haushalts ab :
Die Steuerzahler müssen nichts unternehmen, um diesen Steuervorteil zu nutzen. DieSteuerverwaltung wendet den Freibetrag bei der Berechnung der Einkommensteuerautomatisch an. Diese Maßnahme betrifft die Steuererklärung für 2025, die sich auf das im Jahr 2024 erzielte Einkommen bezieht.
Wie jedes Jahr wurden die Einkommensgrenzen und die Freibeträge an die Inflation angepasst. Für 2025 beträgt der Anstieg 1,8 %. Zum Beispiel betrug der Freibetrag für ein Einkommen unter 17.200 € im Jahr 2024 2.746 €. Er steigt also im Jahr 2025 auf 2.795 €.
Diese Maßnahme stellt einen steuerlichen Anschub für ältere Steuerzahler und Behinderte dar, der es ihnen ermöglicht, ihre Steuerbemessungsgrundlage und damit die Höhe ihrer Einkommensteuer zu senken.
Empfohlenes Alter
Für alle