Die 2020 zur Unterstützung der Gastronomen angesichts der gesundheitlichen Einschränkungen des Covid-19 entstandenen vorübergehenden Terrassen haben das Pariser Stadtbild verändert, indem sie Bürgersteige und Parkplätze besetzten. Die wegen ihrer Geselligkeit beliebten Terrassen wurden unter bestimmten Bedingungen von der Pariser Stadtverwaltung verlängert, die ihre Nutzung mit einem strengen Reglement geregelt hat. Sie sind nunmehr nur noch von April bis Oktober erlaubt und müssen bezahlt werden, um ihre Präsenz besser zu regulieren und Belästigungen zu begrenzen, wobei sie jedoch weiterhin ein Pluspunkt für die Belebung der Straßen und die wirtschaftliche Dynamik der Lokale sind. Im April kehren sie zurück und wir sagen Ihnen alles über ihre Regelungen.
Mit der Ankunft des Frühlings kehren die vergänglichen Terrassen in die Hauptstadt zurück. Ab dem 1. April und bis zum 31. Oktober 2025 können die Pariser wieder von diesen geselligen Plätzen im Freien profitieren. Bars, Restaurants und andere Einrichtungen dürfen ihre Terrassen unter strengen Auflagen errichten, insbesondere müssen sie um 22 Uhr schließen, um die Ruhe der Anwohner zu gewährleisten.
Um eine Sommerterrasse zu eröffnen, müssen Geschäftsleute eine Genehmigung der Stadtverwaltung von Paris einholen. Nach der Genehmigung können sie auf Gehwegen, Parkplätzen, kleinen Plätzen, Erdwällen und Straßen, die vorübergehend zur Fußgängerzone werden, errichtet werden. Aber Vorsicht: Es gibt genaue Regeln für diese Einrichtungen.
Auf dem Bürgersteig: Die Erweiterung ist vor dem Geschäft und unter bestimmten Bedingungen auch vor den Nachbargebäuden erlaubt. Auf einem Parkplatz: Ein Bodenbelag und Seitenschutz sind vorgeschrieben, aber es ist nicht erlaubt, reservierte Plätze (Lieferservice, Behindertenparkplätze, Taxis, Fahrräder usw.) zu belegen.
Um den öffentlichen Raum zu harmonisieren, sind nur Tische, Stühle und Sonnenschirme mit einer maximalen Höhe von 1,30 Metern erlaubt. Eine Begrünung ist erwünscht, darf aber die Sicht nicht vollständig versperren.
Verboten sind: Dächer, Planen, Zelte, Palettenholz sowie alle Audio-, Heiz- oder Klimaanlagen. Außerhalb der Öffnungszeiten muss das Mobiliar im Inneren der Einrichtung verstaut oder entlang der Fassade gesichert werden.
Wie jedes Jahr werden von der Stadtverwaltung und der Stadtpolizei Kontrollen durchgeführt. Zuwiderhandelnden drohen Geldstrafen zwischen 68 und 135 Euro für Belästigungen oder mangelnde Wartung. Bei schwereren Verstößen können die Sanktionen bis zu 500 Euro Bußgeld und Zwangsabbau betragen. Wiederholte Verstöße können zu einer administrativen Schließung und dem Entzug der Genehmigung für drei Jahre führen.
Terrassen sind nicht mehr nur Bars und Restaurants vorbehalten. Nun können auch Buchhändler, Plattenläden, Blumenhändler und Hotels einen Antrag stellen. Eine einmal erteilte Genehmigung wird stillschweigend jedes Jahr verlängert, sofern die Vorschriften eingehalten werden.
Wir treffen uns ab dem 1. April, um wieder von den vergänglichen Terrassen zu profitieren und die schönen Tage in Paris zu genießen.