SNCF: Wie transportiert man einen Kontrabass in einem TGV?

Von Laurent de Sortiraparis · Veröffentlicht am 9. Juli 2024 um 15:15
Während die SNCF diesen Sommer in ihren TGV Inoui mit der Beförderung von Kontrabässen für Musiker experimentiert, nachdem diese sich beschwert hatten, stellt sich die Frage, wie man mit einem Kontrabass in den Zug einsteigen kann. Welche Verfahren sind zu befolgen? Gibt es irgendwelche Einschränkungen? Wir klären auf!

Es gibt Neuigkeiten bei der SNCF! Nachdem sich Berufsmusiker - insbesondere Kontrabassisten - beschwert hatten, dass ihnen die Mitnahme ihres Instruments in den Zug verweigert wurde, weil es zu sperrig sei, nimmt das Verkehrsunternehmen diese Regel nun zurück und bietet ab dem 1. Juli 2024 einen Versuch an: Musiker sollen ihren Kontrabass im TGV mit sich führen dürfen. Die Initiative läuft bis zum 8. September 2024, könnte aber bei erfolgreichen Ergebnissen der Testphase auf Dauer angelegt werden.

Die Kollegen von Radio Classique berichten, dass ein Mitglied desOrchestre de Paris im Jahr 2022 ein Missgeschick erlitten hat. Da ihm das Boarding für ein Konzert in La Rochelle verweigert wurde, blieb ihm nichts anderes übrig, als nach einer fünfeinhalbstündigen Fahrt mit dem Auto sein Ziel zu erreichen. Diese Situation ist für Musiker leider alltäglich, trotz Petitionen und Mobilisierungen für eine Sondergenehmigung. Dieses neue Experiment der SNCF ist also ein Hoffnungsschimmer für die Musikbranche.

Wie transportiert man seinen Kontrabass in einem TGV? Die Empfehlungen der SNCF

Wie kann man also mit einem Kontrabass in einen TGV einsteigen? Kontrabässe müssen in einer beschrifteten Hülle transportiert werden und dürfen nicht größer als 1,95 Meter sein. Sie müssen in der ersten Klasse in TGV-Duplexzügen oder in der zweiten Klasse in einstöckigen Zügen auf speziellen Plätzen untergebracht werden. Betroffen sind nur die TGV Inoui, nicht die Ouigo. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Musiker einen Platz in der Nähe des Instruments reservieren und verkehrsarme Zeiten bevorzugen.

Diese Flexibilität könnte, wenn sie sich als wirksam erweist, nach dem 8. September zu einem kostenpflichtigen Service werden, wie die SNCF erklärt. Und die Verkehrsgesellschaft erklärte:"Wenn sich der Platz des Reisenden nicht in Sichtweite des Instruments befindet oder wenn ein Kontrabass bereits an Bord ist, wird eine Umplatzierung im Zug oder in einem Folgezug ohne Strafzahlung in Betracht gezogen".

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Der Erfolg dieser Initiative beruht auf der Zusammenarbeit zwischen der SNCF, den Vertretern des Berufsstandes und den Ministerien für Kultur und Verkehr. Und für die Schlussfolgerungen aus diesem Experiment müssen wir uns bis zum Schulbeginn 2024 gedulden!

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