SNCF: Fahrräder, Surfbretter, Skier, Instrumente... Was kann man in einem TGV transportieren?

Von Laurent de Sortiraparis · Fotos von Graziella de Sortiraparis · Veröffentlicht am 10. Juli 2024 um 11:08
Sie fahren mit dem Zug in den Urlaub und müssen einen sperrigen Gegenstand oder ein sperriges Gepäckstück transportieren? Wir geben Ihnen einen Überblick über die Vorschriften der SNCF zu diesem Thema.

Mit dem Zug in den Urlaub fahren... Oft ein Kopfzerbrechen für Reisende zwischen der Buchung der Fahrkarten und dem Kofferpacken. Und vor allem beim Gepäck, da manche gezwungen sind, schwere oder sperrige Gegenstände zu transportieren, die viel Platz einnehmen. Aber welche Vorschriften gelten in den Zügen der SNCF? Kann man in einem TGV oder Ouigo alles mitnehmen? Welche Gegenstände sind in den Zügen des Verkehrsunternehmens verboten?

Transport von sperrigem Gepäck, die Regeln der SNCF

Zum Thema Sperrgepäck sagt die SNCF auf ihrer Website Folgendes:"Ihr Sondergepäck (Musikinstrument, Fahrrad mit Hülle, zusammengeklapptes Fahrrad, Roller) darf maximal 130 cm x 90 cm groß sein.Fahrräder, Musikinstrumente und Snowboards, Skier müssen zwingend in einer beschrifteten Hülle sein. Sie können mit Ihrem Paar Skiern reisen, wobei es keine Höchstmaße gibt und ein Paar pro Person erlaubt ist", heißt es auf der Website.

Alles, was diese Maße überschreitet, ist also verboten, mit Ausnahme von Kontrabässen, für die ein Versuch vom 1. Juli bis zum 8. September 2024 stattfindet.Größere Gepäckstücke müssen"am Eingang oder in der Mitte Ihres Fahrzeugs sowie in den Freiräumen auf dem Boden zwischen bestimmten Sitzen, die Rücken an Rücken angeordnet sind"verstaut werden.

Koffer und verbotene Gegenstände, die Regeln der SNCF

Koffer dürfen"höchstens 90 cm x 70 cm x 50 cm" messen. Handgepäck darf"höchstens 40 cm x 30 cm x 15 cm groß" sein. Alle Gepäckstücke müssen mit einem Etikett versehen sein und liegen in der Verantwortung der Passagiere. Sie müssen unter Ihrem Sitz oder darüber in einem dafür vorgesehenen Fach verstaut werden. Beachten Sie, dass einige Gepäckstücke nicht akzeptiert werden, da sie"gefährlich, ungewöhnlich, für den Handel bestimmt oder verboten" sind. Hier eine Liste:

  • Weiße Waffen
  • Scharfe und spitze Gegenstände
  • Gegenstände mit Feuer
  • Ätzende Substanzen
  • Entzündbare Substanzen
  • Radioaktive Stoffe
  • Sprengstoffe

Was ist mit Fahrrädern in all dem?

Fahrräder sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt: Wenn das Fahrrad nicht zerlegt ist, muss es in den dafür vorgesehenen Räumen im Zug verstaut werden; wenn es sich um ein Klapprad handelt, müssen Sie es vor dem Einsteigen zusammenklappen und das Fahrrad darf im zusammengeklappten Zustand höchstens 130x90 cm groß sein. Sie können es mit sich führen, da dieses als "Handgepäck" gilt. Dasselbe gilt für Roller, unabhängig davon, ob sie elektrisch betrieben werden oder nicht.

Wenn das Fahrrad zerlegt ist, wird es ebenfalls an Bord akzeptiert, sofern es vor dem Zugang zum Bahnsteig abmontiert und in einer beschrifteten Tasche mit den zulässigen Abmessungen (130x90 cm) transportiert wird. Das gilt auch für Liegeräder, Dreiräder, Tandems, Cargo-Fahrräder, Longtail-Fahrräder, Anhänger und Fahrräder, die in einem Karton transportiert werden.

Beachten Sie auch, dass an Bord einiger TGVs und Intercités Fahrradabteile reserviert werden können. Informieren Sie sich im Vorfeld auf der Website der SNCF bei der Buchung. Bei Ouigo müssen die Fahrräder abmontiert und in einer Hülle verstaut werden. Beim Kauf Ihrer Fahrkarte muss die Option "Zusatzgepäck" abgeschlossen werden.

Mit all diesen Informationen sollten Sie für Ihre Reise im TGV gewappnet sein. Und bei Fragen können Sie sich jederzeit auf der Website der SNCF informieren. Gute Reise!

Praktische Informationen
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