Ursprünglich hatte die Pariser Stadtverwaltung die feste Absicht, eine verkehrsberuhigte Zone im Zentrum von Paris bereits in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 einzurichten. Nachdem eine Verschiebung auf 2024 angekündigt worden war, sollte die Beschränkung schließlich erst nach den Olympischen Spielen in Paris 2024 eingeführt werden. Nach einem am Donnerstag, dem 31. Oktober, unterzeichneten Erlass sollte die Zone à Trafic Limité (ZTL) ab Montag, dem 4. November 2024, im Hyperzentrum der Hauptstadt wirksam werden. Laut Le Parisien wäre es dann Fahrzeugen verboten, durch diesen Teil der Hauptstadt zu fahren, wenn sie dort nicht anhalten. So sollte dieser Erlass mehrere Ausnahmen für Lieferungen, Arzttermine, Kunden von Geschäften, Einzelhandelsgeschäften, Restaurants oder auch Veranstaltungssälen vorsehen. Transitfahrten wären von dieser Maßnahme besonders betroffen.
Ziel dieser Zone ist es, den motorisierten Verkehr zu reduzieren und dadurch die Verkehrssicherheit und die Luftqualität zu verbessern. Außerdem soll sie eine bessere Aufteilung des öffentlichen Raums zwischen Fußgängern, Radfahrern und Nutzern öffentlicher Verkehrsmittel fördern. Den Folgenabschätzungen zufolge dürfte die Einführung der LTZ zu einem deutlichen Rückgang des Verkehrsaufkommens im Zentrum von Paris führen, mit erwarteten positiven Auswirkungen auf die Umweltverschmutzung und die Lärmbelastung. Auf Hauptverkehrsadern wie der Avenue de l'Opéra wird mit einer deutlichen Verkehrsreduzierung gerechnet.
Zur Erinnerung: Frankreich wurde vom Gerichtshof der Europäischen Union ab 2019 wegen Nichteinhaltung der Luftqualitätsnormen verurteilt. Angesichts dieser umweltpolitischen Herausforderungen erscheint die LTZ als konkrete Antwort, um den Durchgangsverkehr einzuschränken und nachhaltigere Verkehrsarten in den Arrondissements 1, 2, 3 und 4 von Paris zu fördern.
Wie soll das konkret geschehen, um den Durchgangsverkehr zu verbieten? Es ist ein System von Schildern und Kontrollen geplant. Die Kontrollen werden bei der Ausfahrt aus der Zone stattfinden, wobei der erste Ansatz auf Bildung ausgerichtet sein wird. Später wird es notwendig sein, seinen Status als Ortsansässiger nachzuweisen, z. B. über eine bereits im Besitz einiger Personen befindliche Aufenthaltskarte, oder die Zugehörigkeit zu ausgenommenen Kategorien wie Lieferdienste oder Einzelhändler zu belegen. Langfristig könnte auch die Videostrafverfolgung eingeführt werden.