Nachdem die Stadt Paris die Einführung dieser Maßnahme mehrmals verschoben hatte, führte sie schließlich die Zone à Trafic Limité (ZTL) imHyperzentrum der Hauptstadt ein. Sie umfasst die ersten vier Arrondissements der Hauptstadt mit Ausnahme der Grands Boulevards im Norden, der Île de la Cité, der Île Saint-Louis sowie der Quais bas und quais hauts rive droite in West-Ost-Richtung. Von nun an ist der sogenannte Durchgangsverkehr in diesem Gebiet rund um die Uhr für Kraftfahrzeuge verboten. Mit anderen Worten: Es ist nicht mehr möglich, durch das Hyperzentrum der Hauptstadt zu fahren, ohne dort anzuhalten, sondern man muss die LTZ umfahren.
Welche Gründe erlauben es uns, in einer ZTL anzuhalten? Die Stadt Paris hat die Liste der Gründe für einen Halt in einer verkehrsberuhigten Zone präzisiert:
- Wohnen in der ZTL;
- Arbeiten in der ZTL;
- Lieferungen in der ZTL;
- Arztbesuch in der ZTL;
- Besuch eines Geschäfts / Handels in der ZTL;
- Besuch von Freunden in der ZTL;
- Besuch eines Kinos in der ZTL;
- Durchführung einer professionellen Intervention / Störungsbeseitigung in der ZTL
Einige Fahrzeuge dürfen dennoch durch die verkehrsberuhigten Zonen fahren, auch für den Transitverkehr :