Zone à Trafic Limité (ZTL) in Paris, welche Gründe sind gültig, um dorthin zu fahren?

Von Rizhlaine de Sortiraparis · Fotos von My de Sortiraparis · Veröffentlicht am 6. November 2024 um 20:20
Die seit Montag, dem 4. November 2024, in Paris eingeführte verkehrsberuhigte Zone verbietet es Fahrzeugen, ohne Halt durch das Zentrum der Hauptstadt zu fahren. Doch aus welchen Gründen ist die Durchfahrt erlaubt? Wir geben einen Überblick.

Nachdem die Stadt Paris die Einführung dieser Maßnahme mehrmals verschoben hatte, führte sie schließlich die Zone à Trafic Limité (ZTL) imHyperzentrum der Hauptstadt ein. Sie umfasst die ersten vier Arrondissements der Hauptstadt mit Ausnahme der Grands Boulevards im Norden, der Île de la Cité, der Île Saint-Louis sowie der Quais bas und quais hauts rive droite in West-Ost-Richtung. Von nun an ist der sogenannte Durchgangsverkehr in diesem Gebiet rund um die Uhr für Kraftfahrzeuge verboten. Mit anderen Worten: Es ist nicht mehr möglich, durch das Hyperzentrum der Hauptstadt zu fahren, ohne dort anzuhalten, sondern man muss die LTZ umfahren.

Welche Gründe erlauben es uns, in einer ZTL anzuhalten? Die Stadt Paris hat die Liste der Gründe für einen Halt in einer verkehrsberuhigten Zone präzisiert:

- Wohnen in der ZTL;
- Arbeiten in der ZTL;
- Lieferungen in der ZTL;
- Arztbesuch in der ZTL;
- Besuch eines Geschäfts / Handels in der ZTL;
- Besuch von Freunden in der ZTL;
- Besuch eines Kinos in der ZTL;
- Durchführung einer professionellen Intervention / Störungsbeseitigung in der ZTL

Einige Fahrzeuge dürfen dennoch durch die verkehrsberuhigten Zonen fahren, auch für den Transitverkehr :

  • Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs ;
  • Fahrzeuge von allgemeinem Interesse, die Vorrang haben und denen eine erleichterte Durchfahrt gewährt wird ;
  • Fahrzeuge der öffentlichen Dienste, die für die Instandhaltung oder den Betrieb der Straßen und ihrer Nebenflächen zuständig sind, ausschließlich im Rahmen ihrer Aufgaben;
  • Fahrzeuge von Gewerbetreibenden, die für einen Parkausweis für mobile Gewerbetreibende in Paris in Frage kommen ;
  • Fahrzeuge von Berufstätigen, die für eine Parkdauerkarte für "mobile Gesundheitsdienste" oder "häusliche Pflegedienste" in Paris in Frage kommen ;
  • Taxis und VTC ;
  • Carsharing-Fahrzeuge ;
  • Fahrzeuge, die Personen befördern, die im Besitz einer Carte Mobilité Inclusion mit dem Vermerk "Parken" (CMI-S) oder eines Europäischen Parkausweises (CES) sind ;
  • Fahrzeuge des PAM-Dienstes "Pour Aider la Mobilité", eines von Île-de-France Mobilités verwalteten öffentlichen Sonder- und Sammeltransportdienstes, dessen Ziel es ist, die Fortbewegung von behinderten oder abhängigen Personen zu erleichtern.

Praktische Informationen
Tags : news paris
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